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Bei der Elektrostimulation werden an bestimmten Stellen des Körpers Elektroden bzw. Sonden angebracht. Mit Hilfe von Elektrostimulationsgeräten werden über die Elektroden bzw. Sonden sanfte elektrische Ströme abgegeben. Lesen Sie hier weiter >>>
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TENS bedeutet Transkutane elektrische Nervenstimulation. Elektrostimulationsgeräte von DAVITA®, die mit dieser Funktion ausgerüstet sind, können wirkungsvoll, medikamentenfrei und praktisch ohne Nebenwirkungen gegen akute und chronische Schmerzen eingesetzt werden. Lesen Sie hier weiter >>>
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EMS bedeutet elektrische Muskelstimulation. Hierbei werden mit Hilfe von elektrischen Impulsen über die Haut Nerven stimuliert, die eine Muskelkontraktion (Zusammenziehen eines Muskels) auslösen. Seit vielen Jahren wird die elektrische Muskelstimulation im Sport- und Fitnessbereich zum Muskeltraining erfolgreich eingesetzt. Lesen Sie hier weiter >>>
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Durch die Elektrostimulation werden über eine Sonde elektrische Stromimpulse abgegeben, die eine Kontraktion der Beckenbodenmuskulatur hervorrufen. Lesen Sie hier weiter >>>
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Die Unterschiede unserer Elektrostimulationsgeräte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Bitte klicken Sie hier.
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Für Betroffene, die unter Schmerzen wie z.B. Nacken-, Rücken- oder Knieschmerzen leiden, empfehlen wir den Kauf des Elektrostimulationsgerätes Digital Fit® TENS 1200. Dieses Gerät ist mit 16 voreingestellten TENS-Programmen je Kanal ausgerüstet.
Für Betroffene, die unter Schmerzen wie z.B. Nacken-, Rücken-, oder Knieschmerzen leiden, .... lesen Sie hier weiter >>>
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Ja. Die Produktgruppe der Elektrostimulationsgeräte ist im Hilfsmittelverzeichnis enthalten. Nach Verordnung des Arztes übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Nutzung oder den Kauf eines Gerätes. Lesen Sie hier weiter >>>
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Bei der Anwendung gegen Schmerzen wird die Elektrostimulation zu Beginn der Anwendung für ca. 20 Minuten 1 – 2 mal täglich eingesetzt. Lesen Sie hier weiter >>>
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Die Elektrostimulation sollte nicht angewendet werden bei Menschen mit Herzschrittmachern und Herzleiden, vorne und seitlich am Hals, im Bereich von Hautverbrennungen, Hautverletzungen oder - erkrankungen, bei Schwangeren im Unterleibsbereich und bei schweren arteriellen Verschlusskrankheiten sowie im Nahbereich von metallischen Fixateuren und internen Implantaten wie z.B. Prothesen, Spiralen, Schrauben und Platten.
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Ja, die medizinische Wirksamkeit muss den zuständigen Behörden (Bundesgesundheitsministerium und Bezirksregierungen) nachgewiesen werden bevor ein Medizinprodukt in den Verkehr gebracht werden darf. Nur als Medizinproduktehersteller registrierte und zertifizierte Unternehmen dürfen Elektrostimulationsgeräte in den Verkehr bringen.
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EU-weit gültige Qualitätsstandards regeln den Warenverkehr mit Produkten innerhalb der EU. Normale Haushaltsgeräte, die diesem Standard entsprechen, dürfen mit dem allseits bekannten CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Lesen Sie hier weiter >>>
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Ja, Elektrostimulationsgeräte sind Medizinprodukte der Klasse IIa im Sinne des Medizin Produkte Gesetz. Folgend einige wesentliche Punkte als Auszug aus dem MPG. Lesen Sie hier weiter >>>
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