Wird die Wirksamkeit von Elektrostimulationsgeräten von den Behörden überwacht?
Ja, die medizinische Wirksamkeit muss den zuständigen Behörden (Bundesgesundheitsministerium und Bezirksregierungen) nachgewiesen werden bevor ein Medizinprodukt in den Verkehr gebracht werden darf. Nur als Medizinproduktehersteller registrierte und zertifizierte Unternehmen dürfen Elektrostimulationsgeräte in den Verkehr bringen.

     

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