Erstatten die Krankenkassen die Kosten für UV-Lichttherapiegeräte oder UV-Lichttherapieanwendungen?
Von der Krankenkasse werden in der Regel die Behandlungskosten für die in Praxen und Kliniken durchgeführten UV-Lichttherapie-Behandlungen übernommen.
Die Kosten für den UV-Kamm / UV-Stab zur Heimanwendung werden von der Krankenkasse ebenfalls übernommen, wenn eine Verordnung vom Arzt vorliegt.
Im Rahmen der Einzelfallentscheidung können die Kosten für die Anschaffung von UV-Hand- / Fuß und UV-Fluter ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden. Oftmals sind die Kosten für die Geräte aber vom Patienten selber zu tragen.