Barrierefreiheitserklärung

1. Gegenstand dieser Erklärung

DaVita Deutschland AG bemüht sich, die Website davita.de barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage ist das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt.

Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen und die Maßnahmen, die DaVita ergreift, um Barrierefreiheit schrittweise herzustellen.


2. Stand der Barrierefreiheit

Die Websites davita.de und team.davita.de erfüllen die Anforderungen der WCAG 2.1 derzeit teilweise. Die nachfolgenden Angaben basieren auf automatisierten Prüfungen mit Google Lighthouse 13.0.1 (Stand: 20. April 2026). Zusätzliche manuelle Prüfungen sind vorgesehen.

Prüfergebnisse (Lighthouse, 20. April 2026)

  • davita.de (Startseite): Barrierefreiheits-Score 85 / 100

  • davita.de/de/zentrum/... (Beispiel Zentrumsseite): Score 86 / 100

  • team.davita.de: Score 100 / 100 (keine automatisch erkennbaren Mängel)

Was bereits barrierefrei zugänglich ist

  • Farbkontraste der Hauptinhalte bestehen die automatische Prüfung

  • Seitensprache ist korrekt ausgezeichnet

  • Formularfelder sind überwiegend mit Labels versehen

  • Zoom und Vergrößerung sind nicht blockiert

Bekannte Einschränkungen

Folgende Probleme wurden durch Lighthouse automatisch identifiziert:

  • Schaltflächen ohne screenreader-zugänglichen Namen (fehlende ARIA-Labels oder sichtbarer Beschriftungstext)

  • Bildelemente ohne Alt-Attribut (Bilder nicht für Screenreader beschreibbar)

  • Überschriftenstruktur nicht fortlaufend absteigend (fehlerhafte Hierarchie erschwert Navigation per Screenreader)

  • Dialogelemente ohne barrierefreien Namen (role=dialog / role=alertdialog ohne ARIA-Label)

Zusätzlich: Bei PDF-Dokumenten bestehen strukturelle Barrierefreiheitsmängel (fehlende Tags, fehlende Alternativtexte). Das vollständige PDF-Inventar wird bis zum 31. Juli 2026 erstellt.


3. Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

DaVita Deutschland AG arbeitet aktiv an der Beseitigung der genannten Einschränkungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer internen Umsetzungsstrategie (Stand: April 2026) mit folgendem Zeitplan:

  • Bis 31. Juli 2026: Vollständige Erfassung aller PDF-Dokumente auf davita.de; Herstellung der Barrierefreiheit für Dokumente mit hoher Relevanz (Priorität A) oder Bereitstellung barrierefreier Alternativen

  • Bis 31. Dezember 2027: Herstellung der Barrierefreiheit für weitere Dokumente (Priorität B)

  • Bis 27. Juni 2030: Vollständige Herstellung der Barrierefreiheit gemäß § 38 Abs. 1 BFSG (Priorität C)

Geprüft wird mit dem PAC 2024 – PDF Accessibility Checker gemäß WCAG 2.1 und PDF/UA.


4. Barrierefreie Alternativen

Solange einzelne PDF-Dokumente noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden können, bieten wir auf Anfrage eine barrierefreie Alternative an – zum Beispiel als barrierefreies Word-Dokument oder als HTML-Seite.

Anfragen richten Sie bitte an: kommunikation@davita.com

Wir antworten werktags innerhalb von 10 Geschäftstagen.


5. Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren auf davita.de feststellen oder eine barrierefreie Version eines Dokuments benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

DaVita Deutschland AG – Team Marketing & Kommunikation
kommunikation@davita.com

Wir nehmen jeden Hinweis ernst und arbeiten an einer Lösung.


6. Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert, spätestens jedoch bei wesentlichen Änderungen des Website-Angebots.

  • Letzte Überprüfung: 16. Juni 2026

  • Nächste geplante Überprüfung: 31. Juli 2026


7. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website davita.de einschließlich aller Subdomains sowie der dort veröffentlichten PDF-Dokumente.

Nicht erfasst: interne Systeme (Intranet, Lernplattformen), Social-Media-Auftritte sowie Websites Dritter, auf die davita.de verlinkt.